Trennung / Scheidung

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WAS ist Trennung / Scheidung?

Eine Trennung/Scheidung der Eltern ist für Kinder, egal in welchem Alter, oft eine große emotionale Herausforderung. Diese Situation ist für alle Beteiligten nicht einfach. Vor allem Kinder wissen oft nicht, wie sie damit umgehen sollen und scheuen sich davor, offen mit den Eltern darüber zu reden.

WELCHE Anzeichen gibt es?

Reaktionen, die bei Kindern auftreten können, sind:

  • Aggressivität,
  • Zurückziehen,
  • Trauer,
  • Unsicherheit, Ängsten
  • Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten, Legasthenie
  • Rückschritte in der Entwicklung
  • psychosomatische Beschwerden.

Ein einfühlsamer Umgang ist in solchen Situationen ausgesprochen wichtig. Dafür kann in vielen Fällen der Blick von außen unterstützend und hilfreich sein.

WAS bieten wir?

Psychologische Therapie für Kinder
Wir unterstützen Kinder bei der Trauerbewältigung und stellen einen neutralen Ansprechpartner für Fragen und Unsicherheiten dar. Kinder/ Jugendliche lernen Strategien zur Bewältigung der elterlichen Trennung und werden darin unterstützt, wieder Halt im Leben finden zu können. Themen wie Selbstvertrauen, Umgang mit Wut und Trauer haben hierbei einen hohen Stellenwert. Einfühlsam und individuell wird auf die jeweilige Familiensituation und Gefühlslage eingegangen. Nähere Infos finden Sie hier.

Gruppen für Kinder
In der Gruppe werden Kinder dabei unterstützt, mit der neuen Familiensituation besser zurecht zu kommen. Infos, Anmeldung, Termine und den Start der nächsten Gruppe können gerne erfragt werden.

Elterncoaching
Auch für Eltern kann eine psychologische Beratung eine wichtige Unterstützung sein. Es werden Strategien erarbeitet, die den Kindern/Jugendlichen helfen, die Trennung/Scheidung der Eltern zu verarbeiten. Nähere Infos finden Sie hier.

Verpflichtende Elternberatung nach §95a 
Die verpflichtende Elternberatung über die spezifischen Bedürfnisse von minderjährigen Kindern im Zuge der Scheidung (§95 Abs. 1a AußStrG) ist eine seit 1. Februar 2013 verpflichtende Beratung, die von beiden Elternteilen vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung dem Gericht vorgelegt werden muss. Ohne einer derartigen einstündigen Beratung ist es nicht mehr möglich sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

In unserem Beratungsangebot werden entsprechend der vom Bundesministerium für Familie und Jugend sowie Bundesministerium für Justiz festgelegten Qualitätsstandards folgende Inhalte thematisiert:

  • Bedürfnisse, Nöte, Wünsche und Ängste der Kinder
  • Kinderrechte
  • Emotionale Herausforderungen und Konflikte der Eltern
  • Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung des Kindes
  • Chancen, die aus einer Scheidung erwachsen können

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die sie dem Gericht vorlegen müssen.

Unsere Psychologinnen mit Schwerpunkt Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie nehmen sich gerne Zeit für Sie!

WIE kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können Sie gerne per E-Mail, telefonisch oder über unseren Online-Buchungskalender vereinbaren:

E: info@paepsy.at

T: 0664/75053785

O: Online-Buchungskalender

Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktanfrage!

Wir freuen uns darauf Sie und Ihr Kind kennen zu lernen!

Wir kommen auch gerne in Ihren Kindergarten / in Ihre Schule!

Individuelle Terminvereinbarung jederzeit möglich!